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OST Orthopädischer Maßschuh
OST Orthopädischer Maßschuh
Was ist ein orthopädischer Maßschuh?
Orthopädiescher Maßschuh (knöchelübergreifend)
Orthopädische Maßschuhe sind individuell für den Patienten maßgefertigte Schuhe. Solche Schuhe sind erforderlich, wenn eine Versorgung mit handelsüblichen Schuhen nicht möglich ist.
In der Fachsprache heißt es:
„Orthopädische Maßschuhe sind ein Behandlungs- und Hilfsmittel des Facharztes für Orthopädie. Er stellt einen medizinischen Qualitätsstandard dar mit therapeutischer und rehabilitativer Zielstellung. Diese Sonderanfertigung wird nach besonderen Maß- und Modellverfahren und über einen individuellen Leisten handwerklich gefertigt. Wenn die Fußform- oder Funktionsstörung nicht mit einfachen Therapiemitteln wie der Schuhzurichtung oder mit Einlagen zu beheben ist, können orthopädische Maßschuhe helfen.“
Wie unterscheidet sich ein orthopädischer Maßschuh von einem handelsüblichen Konfektionsschuh?
Trittspurbadruck
Handelsübliche Konfektionsschuhe gibt es für Problemfüße in unterschiedlichen Größen, Weiten und Volumen. Diese können teilweise mit orthopädischen Einlagen und ggf. orthopädischen Schuhzurichtungen, das Gangbild verändern und Beschwerden mildern. Sollte eine Fußdeformität so sehr ausgeprägt sein, dass mit diesen “Bequemschuhen” keine gute Passform erreicht werden kann, so kann hier ein orthopädischer Maßschuh sinnvoll sein. Der orthopädische Maßschuh hat den Vorteil, dass dieser um den Fuß nach der individuellen Indikation und den Beschwerden des Patienten gearbeitet wird. Eine individuelle Form (Leisten) wird vom Orthopädieschuhmacher für die Herstellung der Maßschuhe angefertigt, um eine bestmögliche Passform und Beschwerdefreiheit zu erreichen.
Untersuchung vor Abmessung des Maßschuhs
Eine individuelle Leiste
Wer benötigt orthopädische Maßschuhe
In Anlehnung an wissenschaftlich anerkannte Richtlinien (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie DGOOC) sind orthopädische Maßschuhe bei folgenden Krankheitsbildern, Form- oder Funktionsveränderungen indiziert:
Knick-Platt-Füße, aber nur dann, wenn ein völliger Verlust der Längswölbung vorliegt und dieser nicht mehr korrekturfähig ist, also Plattfüße in Wiegenform oder schmerzhaft fixierte Knick-Platt-Füße mit völligem Verlust der Längswölbung, da sich diese Fußform nicht mehr der Sprengung des Konfektionsschuhs anpassen lässt.
Alle Klumpfüße, bei denen die Außenkante des Fußes belastet wird, zur Verhütung des Fortschreitens des Leidens und um die nur beschränkt tragfähige Außenkante des Fußes zu entlasten.
Korrigierte Kinderklumpfüße, bei denen eine Rezidivgefahr besteht, wenn nicht wirksamere Mittel einzusetzen sind und die Versorgung mit konfektionierten Korrektur-Sicherungsschuhen nicht ausreicht.
Alle kompletten Versteifungen des oberen Sprunggelenkes.
Schmerzhafte Funktionsstörungen und Versteifungen der Fußwurzelgelenke, auch als Verletzungsfolge (besonders in Verbindung mit gleichzeitiger Vorfußverformung und bei wesentlicher Störung der Fußabwicklung).
Beinverkürzungen von 3 cm und darüber.
Angeborene oder erworbene Missbildungen, Zustände nach operativer Korrektur schwerer Fußverformungen, auch in der Folge von Lähmungen und entzündlichen Erkrankungen im Wachstumsalter bestehende Fußdeformierungen.
Ausgeprägte Lähmungsfüße
Schwere Hohlfüße mit Trageschwäche der zu geringen Belastungsfläche.
Bei Auslösung der Großzehe im Grundgelenk.
Fußabsetzungen oder -exartikulationen bei noch tragfähigem Stumpf.
Bei groben Zehenverformungen und Mittelfußveränderungen, hochempfindlichen inneren oder äußeren Ballenwinkel.
Kontrakuren der Zehengrundgelenke mit Abrollbehinderung, wenn operative Korrektur nicht möglich ist.
Schmerzhafte Versteifung der Zehengelenke nach akuten und chronischen Gelenkentzündungen mit wesentlicher Beeinträchtigung der Belastungsfähigkeit.
Grobe, auch funktionelle Veränderung der Fußform oder der Sensibilität und Durchblutung des Fußes, die zu Belastungsstörungen führt und neben der Bettung auch der Abrollung bedarf, wie z.B. nach Lähmungen im Wachstumsalter oder nach längerem Diabetes mellitus, wenn Konfektionsschuhe mit Bettungseinlage oder konfektionierte Spezialschuhe nicht ausreichen.
Über Fußteilprothesen oder über orthopädischen Beinorthesen, wenn Konfektionsschuhe, orthopädische Zurichtungen oder konfektionierte Schuhe über Beinorthese nicht ausreichend sind.
Andauernde grobe Schwellungszustände der Füße und Unterschenkel (z.B. Elephantiasis und andere vergleichbare Zustände), während im Tagesverlauf auftretende Schwellungen als solche kein Maßschuhwerk notwendig machen.
Welche Alternativen gibt es zu einem orthopädischen Maßschuh?
Es gibt einige wenige Alternativen zu orthopädischen Schuhen. Dies setzt voraus, dass die Füße nicht zu unterschiedlich deformiert sind. Die geeignete Auswahl bespricht Ihr Orthopädieschuhtechniker individuell mit Ihnen. Die Unterscheidung geht von normalen Bequemschuhen bis über spezielles Schuhwerk, wie z.B. Stabilschuhe, Anti-Varus-Schuhe, Diabetikerschutzschuhe, Verbandschuhe, Langzeit-Therapieschuhe. Diese Art von Schuhversorgung über konfektionierte Spezialschuhe nennt man auch semiorthopädisches Schuhwerk.
Wie erhalte ich einen Orthopädischen Maßschuh?
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Facharzt für Orthopädie, erörtern Sie mit ihm Ihre Fußprobleme. Ihr Arzt kennt die Indikationen und Krankheitsbilder in welchem Fall Ihre Krankenkasse die Kosten für orthopädische Schuhe übernimmt.
Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, kann Ihr behandelnder Diabetologe oder eine diabetologische Schwerpunktpraxis Ihnen Auskunft über die Verordnung von orthopädischen Maßschuhen geben.
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für orthopädische Maßschuhe erhalten haben, gehen Sie zu einem Orthopädieschuhtechniker. Dieser nimmt dann Maß am Fuß und bespricht aufgrund Ihrer Fußbeschwerden die für Sie am besten geeignete Schuhversorgung.
Wie sieht das Genehmigungsverfahren der Krankenkasse aus?
Ihr Orthopädieschuhtechniker erstellt einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Alle Formalitäten mit der Krankenkasse klärt dieser für Sie. Nach einer kurzen Prüfung der Verordnung, Maße sowie Trittspur und einer Fotodokumentation durch den Sachbearbeiter und ggf. Überprüfung durch den MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkasse) wird bei geeigneter Indikation das erste Paar Maßschuhe genehmigt.
Nach Genehmigung Ihrer orthopädischen Maßschuhe durch Ihre Krankenkasse fertigt der Orthopädieschuhtechniker Leisten nach der zuvor angefertigten Trittspur. Nachdem dann Fußbettungen und Probeschuhe über die Leisten gefertigt wurden, bekommen Sie umgehend von ihm Bescheid wann Sie zur Anprobe und Modellbesprechung kommen können.
Jetzt werden nach Ihren Vorgaben die Schäfte (Oberleder) genäht und diese über die Leisten gearbeitet. Anschließend wird der Schuhboden aufgebaut und schon nach kurzer Zeit sind Ihre orthopädischen Maßschuhe fertig.
Der nächste Termin steht nun an, so dass Sie nun das erste Mal Ihre individuell gefertigten orthopädischen Maßschuhe am Fuß tragen können. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse wird der Zeitraum für ein Paar Schuhe ca. 6 Wochen betragen.
Wie oft kann ich einen Maßschuh bekommen?
Als Grundversorgung erhalten Sie 3 Paar orthopädische Maßschuhe, die sich wie folgt aufteilen. Das erste Paar Straßenschuhe sollte mit einem positiven Trageverlauf dokumentiert werden. Wenn Sie mit diesem Paar Schuhe gut zurechtkommen, also Ihre Beschwerden auch gelindert sind, erhalten Sie ein Wechselpaar Straßenschuhe. Orthopädische Straßenschuhe haben eine Mindestgebrauchszeit von ca. 2 Jahren.
Darüber hinaus steht Ihnen für den häuslichen Bereich auch ein Paar Hausschuhe zu. Hierfür beträgt die Mindestgebrauchszeit allerdings 4 Jahre.
Nach Anforderungen und geeigneter Indikation, kann es sein, dass einem Patienten auch zusätzlich noch Badeschuhe oder auch Sportschuhe für den Reha-Bereich zustehen.
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